Die häusliche Versorgung umfasst im Wesentlichen alle hauswirtschaftlichen Hilfsleistungen im Umfeld des Pflegebedürftigen.
Sie ist neben der Grundpflege Bestandteil des Sozialgesetzbuches (SGB) XI und gehört zur häuslichen Pflege.Leistungsträger ist die Pflegekasse.
- Einkaufen
- Kochen
- Reinigen der Wohnung
- Spülen
- Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
Die Hauswirtschaft kann von den Angehörigen selbst oder im Rahmen des Bezuges von Pflegesachleistungen (auch als Kombinationsleistung) von unserem ambulanten Pflegedienst erbracht werden.
Wichtig!
Der Umfang des hauswirtschaftlichen Hilfebedarfes ist mitentscheidend für die Gewährung einer Pflegestufe.