Unsere erfahrenen Mitarbeiter übernehmen verschiedene Assistenzaufgaben für Sie, um Sie in Ihrer Unabhängkeit im Alltag zu unterstützen.
Schwergehandicapte Menschen haben einen Anspruch auf eine Arbeitsassistenz, die bestimmte Handgriffe übernimmt oder Ihnen bei der Arbeit assistiert. Der Anspruch auf diese Leistungen ist im SGB IX geregelt, welches die notwendige Arbeitsassistenz für Schwergehandicapte Menschen begründet.
Was ist Arbeitsassistenz?
Die Arbeitsassistenz unterstützt oder assistiert Schwergehandicapte Menschen nach deren Anweisung durch Erledigung von Hilfstätigkeiten an ihrem Arbeitsplatz. Die gehandicapten Menschen müssen selbst über die Qualifikation verfügen, die Arbeitsassistenz übernimmt nicht die Hauptinhalte der zu erbringenden Arbeitsleistung.
Wer beauftragt die Arbeitsassistenz?
Die Arbeitsassistenz wird vom Gehandicapten selbst beauftragt. Diser beschäftigt die Assistenzkraft und ist ihr Arbeitsanweisender und vereinbart mit Hilfe im Haus e.V. das Erbringen entsprechender Dienstleistungen.